Vom Vorwurf der Korruption über den Verdacht auf Insolvenzverschleppung bis hin zu vermeintlichen Verstößen gegen das Umweltrecht – immer häufiger bekommen Unternehmen und deren Manager Besuch von der Staatsanwaltschaft. Wenn die Behörden ermitteln, geht es ihnen keineswegs nur darum, die juristische Person zur Verantwortung zu ziehen, sondern den Unternehmensleiter und die verantwortlichen Mitarbeiter. Wer sich gegen Verfahren aufgrund von Straf- und Ordnungswidrigkeiten wehren muss, der braucht einen guten Anwalt und eine gute Strafrechtsschutzversicherung.
Versicherte einer solchen Strafrechtsschutzversicherung sind die Organmitglieder und Mitarbeiter der Versicherungsnehmerin sowie ihrer Tochterunternehmen.
Versicherungsschutz besteht für sämtliche Straftatbestände. Es gilt also keine Begrenzung auf Vorschriften des Strafgesetzbuches, sondern auch Straftatbestände aus anderen Gesetzen werden erfasst. Typische Straftaten sind insbesondere
- Vermögensdelikte wie z. B. Untreue zulasten des eigenen Unternehmens §266 StGB oder Betrug zulasten von Investoren §263 StGB
- Steuerdelikte z. B. Steuerhinterziehung
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Aussagedelikte z. B. falsche uneidliche Aussage
- Urkundsdelikte z. B. Urkundenfälschung
- Insolvenzstraftaten z.B. Bankrott
- Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen z. B. vorsätzliche unbefugte Erhebung personenbezogener Daten in Bereicherungsabsicht
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit z. B. fahrlässige Körperverletzung
- Wettbewerbsdelikte z. B. wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen oder Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Umweltdelikte z. B. Gewässerverunreinigung
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