VDMA-Spezialkonzepte
VDMA Industrie 4.0: Digitalisierung schafft neue Haftungsrisiken
Vernetzte Technologien prägen den Maschinen- und Anlagenbau. Smart Factory, Industrie 4.0 und IIoT eröffnen neue Möglichkeiten, stellen Unternehmen aber auch vor zusätzliche Haftungsfragen. Der VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0 erweitert den klassischen Haftpflichtschutz gezielt – und schließt damit eine entscheidende Versicherungslücke.
VDMA DECKUNGSBAUSTEIN INDUSTRIE 4.0
Vermögensschäden im Umfeld digitaler Maschinen und Anlagen
Die Entwicklung und Nutzung neuer Technologien gehört zu den zentralen Erfolgstreibern des Maschinen- und Anlagenbaus. Maschinen und Anlagen steuern mit Künstlicher Intelligenz eigenständig Fertigungsprozesse, Geschäftsmodelle wie Predictive Maintenance verbessern Wartungszyklen und Anlagenverfügbarkeit. Selbstlernende Algorithmen, vernetzte Maschinen und Cloud-basierte Lösungen eröffnen der Industrie 4.0 ständig neue Anwendungsmöglichkeiten. Gleichzeitig wächst jedoch das Risiko, vom Kunden für reine Vermögensschäden in Anspruch genommen zu werden.
Das Problem: Reine Vermögensschäden sind über die klassische Haftpflichtversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Kommt es durch Softwarefehler, fehlerhafte Datenverarbeitung oder mangelhafte digitale Leistungen zu Produktions- oder Nutzungsausfällen, entstehen schnell erhebliche wirtschaftliche Schäden. Der VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0 erweitert den bestehenden Versicherungsschutz gezielt um diese Risiken. So lassen sich die Haftungsrisiken der Digitalisierung im Maschinen- und Anlagenbau wesentlich besser absichern.
Deckungsumfang
Eigenschäden
Über den Deckungsbaustein sind unter anderem folgende Schäden versichert:
- Betriebsunterbrechungen sowie Produktions- und Nutzungsausfälle beim Kunden
- Vergebliche Investitionen in Erwartung einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung
- Aufwendungen für Ersatzleistungen zur anderweitigen Vertragserfüllung
Highlights VDMA Deckungsbausteins Industrie 4.0
Branchenspezifische Deckungserweiterungen
Rechtsschutzfunktion bei unberechtigten Ansprüchen
Stand-alone-Deckung möglich
Erweiterte Verhandlungsbasis gegenüber Kunden
Branchenspezifische Deckungserweiterungen
Abgedeckt sind unter anderem Produktions- und Nutzungsausfälle beim Betreiber der Maschine oder Anlage, Ansprüche wegen der Unbenutzbarkeit des Vertragsgegenstandes oder des Ausbleibens des geschuldeten Erfolges sowie nutzlose Aufwendungen in Erwartung einer ordnungsgemäßen Leistung, etwa vergebliche Investitionen des Kunden. Auch Ansprüche aus vernetzten Liefer- und Wertschöpfungsketten sind mit abgesichert. Sogenannte Weiterfresserschäden können optional ebenfalls versichert werden.
Rechtsschutzfunktion bei unberechtigten Ansprüchen
Neben der Freistellung von berechtigten Forderungen umfasst der Versicherungsschutz auch die Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Rechtsverteidigung und Gutachter.
Stand-alone-Deckung möglich
Der Baustein Industrie 4.0 kann auch unabhängig von einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dadurch lässt er sich flexibel in bestehende Versicherungsprogramme integrieren und unabhängig vom jeweiligen Haftpflichtversicherer nutzen.
Erweiterte Verhandlungsbasis gegenüber Kunden
Die Deckung kann Vertragsverhandlungen mit Bestellern erleichtern, da im Schadenfall auch wirtschaftliche Folgen wie Produktionsausfälle oder entgangener Gewinn berücksichtigt werden.
AUF DEN PUNKT
Industrie 4.0 eröffnet neue Chancen – schafft aber auch neue Haftungsrisiken. Der VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0 erweitert den klassischen Haftpflichtschutz genau dort, wo durch digitale Technologien neue Versicherungslücken entstehen.
Claudia Sedlacek-Dechert | Leiterin Haftpflicht | VDMA Insurance Brokers
WUSSTEN SIE SCHON?
Die Versicherungslücke der konventionellen Haftpflichtversicherung
Bei Lieferung eines mangelhaften Produkts hat der Käufer auch Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen. Die klassische Haftpflichtversicherung deckt jedoch in der Regel nur Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden ab.
Ist das Produkt oder die Leistung mangelhaft und entsteht dadurch ein reiner Vermögensschaden, besteht hierfür – abgesehen von wenigen Sonderregelungen innerhalb der erweiterten Produkthaftpflicht – damit kein Versicherungsschutz.
Service im Fokus
News
Ihre Ansprechpartnerin
Ihre Ansprechpartnerin
Claudia Sedlacek-Dechert
Leiterin Haftpflichtversicherung
-
+49 69 6603 - 1758








