Risikobesichtigungen im Wandel: Worauf Unternehmen heute achten sollten
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Irrtum bei der Montageversicherung: Warum das Risiko nach der Abnahme nicht endet

Für Maschinen- und Anlagenbauer ist eine verlässliche Absicherung von Montageprojekten von zentraler Bedeutung. Viele Unternehmen gehen dabei davon aus, dass nach der Abnahme kein Bedarf mehr für den Montageversicherungsschutz besteht. Der Beitrag beleuchtet, in welchen Fällen diese Annahme falsch ist, worauf es bei der Nachhaftung ankommt und welche Lösungen die VDMA Welt-Montage-Police bietet.

Montageprojekte sind für Maschinen- und Anlagenbauer mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Schäden am eigenen Liefer- und Leistungsumfang, an beigestellten Teilen oder an bereits vorhandenen Anlagenteilen können schnell hohe Kosten verursachen. Umso wichtiger ist ein verlässlicher Montageversicherungsschutz, der die relevanten Risiken über den gesamten Projektzeitraum berücksichtigt.

In der Beratungspraxis begegnen den Mitarbeitenden der VDMA Insurance Brokers GmbH jedoch immer wieder Fehleinschätzungen darüber, wie lange dieser Schutz erforderlich ist. So wird häufig angenommen, dass mit der Abnahme automatisch auch das Risiko endet.

Irrtum: „Nach der Abnahme besteht kein Risiko mehr.“

Die meisten Unternehmen gehen davon aus, dass nach erfolgreicher Inbetriebnahme und Eigentumsübergang auf den Besteller kein Bedarf mehr für den Montageversicherungsschutz besteht. Auf den ersten Blick ist diese Annahme nachvollziehbar, da mit der erfolgreichen Inbetriebnahme auch das Eigentum auf den Besteller übergeht.

Unberücksichtigt bleiben dabei jedoch die Fälle, in denen eine fehlerhafte Montagetätigkeit zu einem zunächst unentdeckten Mangel am Montagewerk führt, aus dem erst nach dem Eigentumsübergang ein Sachschaden resultiert. Hierbei kann zwar der Mangel selbst nicht versichert werden, ein daraus entstehender Folgeschaden hingegen schon – etwa wenn Teile der gelieferten Anlage infolge des Montagefehlers beschädigt werden.

Mit der Abnahme geht also zwar die Gefahrtragung für Schäden durch zufälligen Untergang auf den Besteller über. Davon zu unterscheiden sind jedoch Schäden, deren Ursache bereits während der Montage gelegt wurde, die aber erst nach der Abnahme eintreten.

Worauf es in der Praxis ankommt

Um entsprechende Risiken nach der Abnahme abzusichern, können Montageversicherungsverträge um eine Visit Maintenance und/oder Extended Maintenance (Nachhaftung) erweitert werden. Die Visit Maintenance bietet Versicherungsschutz für Schäden nach der Abnahme, die bei Nacherfüllungsarbeiten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen verursacht werden.

Die Extended Maintenance beinhaltet Versicherungsschutz für Schäden nach der Abnahme, deren Ursache bereits während der Montage gelegt wurde, die aber erst nach der Abnahme eintreten. Sie greift zum Beispiel dann, wenn sich ein fehlerhaft befestigtes Bauteil erst nach der Abnahme löst und dadurch einen Schaden an der Maschine verursacht, bei dem das Bauteil selbst und weitere Teile beschädigt werden.

Keine Entschädigung wird für Schäden durch Konstruktions-, Herstellungs-, Fertigungs-, Planungs- und Materialfehler sowie für Schäden aus fehlerhaften Werksausführungen geleistet.

Welche Lösungen die VDMA Welt-Montage-Police bietet

In der Praxis ist entscheidend, dass der aktuelle Montageversicherungsschutz den kundenspezifischen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Besteller entspricht. Dies betrifft insbesondere die Montagedauer, den Gesamtmontageauftragswert und die vereinbarten Nachhaftungsfristen beziehungsweise Gewährleistungen.

Die VDMA Welt-Montage-Police (WMP) arbeitet mit einem modularen Konzept, bei dem die mit dem Besteller vereinbarten Nachhaftungsfristen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen per Klausel vereinbart und mitversichert werden können.

Das VDMA-Bedingungswerk stellt im Rahmen der Visit Maintenance klar, dass neben Nacherfüllungsarbeiten auch Restarbeiten sowie sonstige Tätigkeiten und Handlungen mitversichert sind. Dazu zählen insbesondere Arbeiten aus Kulanz und andere bei dieser Gelegenheit ausgeführte Reparaturen. Darüber hinaus sind im VDMA-Bedingungswerk Schäden mitversichert, die bei der Einweisung des Bestellerpersonals verursacht werden.

Optional kann der Versicherungsschutz um eine Garantieversicherung ergänzt werden, um auch Sachfolgeschäden aufgrund von Konstruktions-, Herstellungs-, Fertigungs-, Planungs- und Materialfehlern sowie aufgrund von fehlerhaften Werksausführungen abzusichern.

Fazit

Mit der Abnahme endet der Absicherungsbedarf bei Montageprojekten nicht zwangsläufig. Schäden können auch danach eintreten, wenn ihre Ursache bereits während der Montage gelegt wurde. Entscheidend ist deshalb, dass der Versicherungsschutz die vertraglich vereinbarten Nachhaftungsfristen und Verpflichtungen gegenüber dem Besteller berücksichtigt. Die VDMA Welt-Montage-Police bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungsschutz an die jeweiligen Anforderungen anzupassen.

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