In der komplexen Welt der Unternehmensführung spielt die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) eine zunehmend wichtige, aber mitunter auch kontroverse Rolle. Der Beitrag beleuchtet kritisch, wie D&O-Versicherungen nicht nur Schutz bieten, sondern paradoxerweise auch Haftungsprozesse fördern können und welche Risiken trotz (vermeintlichem) Versicherungsschutz für Manager bestehen bleiben.
DIE DOPPELTE NATUR DER D&O-VERSICHERUNG
Schutzfunktion
Ursprünglich konzipiert, um Führungskräfte vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen zu schützen, übernimmt die D&O-Versicherung folgende Aufgaben:
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler
Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler steht der VSMA GmbH seit Mitte des Jahres 2020 als juristischer Berater bei haftungs- und versicherungsrechtlichen Themen zur Seite. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Versicherungswirtschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben der Bearbeitung von Sach-/BU- und Produkthaftungsschäden vor allem Fälle im Bereich der D&O- und VSV-Versicherung sowie der dazugehörigen Managerhaftung.
www.ra-steinkuehler.de
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passive Rechtsschutzfunktion)
- die Befriedigung berechtigter Ansprüche (Freistellungsfunktion).
- Erhöhte Attraktivität von Schadensersatzansprüchen: Das Wissen um einen bestehenden Versicherungsschutz kann potenzielle Anspruchsteller (zum Beispiel Unternehmen, Insolvenzverwalter) dazu ermutigen, Ansprüche geltend zu machen, da die Aussicht auf Schadenersatz realistischer erscheint.
- Reduzierte Hemmschwelle: Potenzielle Anspruchsteller könnten eher bereit sein, gegen (ehemalige) Führungskräfte vorzugehen, wenn sie wissen, dass letztlich die Versicherung für etwaige Schäden aufkommt.
- „Deep Pocket“-Effekt: Die Versicherungsgesellschaft wird oft als finanzkräftiger Gegner wahrgenommen, was zu höheren Schadenersatzforderungen führen kann.
- Deckungsablehnung: Verweigert die Versicherung die Leistung (zum Beispiel bei Vorsatz oder wissentlicher Pflichtverletzung oder Anfechtung des Versicherungsvertrags), haftet der Manager persönlich in voller Höhe.
- Unzureichende Deckungssumme: Übersteigt der Schaden die Versicherungssumme, haftet der Manager für den übersteigenden Betrag persönlich und unbegrenzt. Reicht das Privatvermögen des Managers nicht aus, um den Schaden zu decken, droht die Privatinsolvenz. Dies kann lebenslange finanzielle und berufliche Konsequenzen haben.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler
Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler steht der VSMA GmbH seit Mitte des Jahres 2020 als juristischer Berater bei haftungs- und versicherungsrechtlichen Themen zur Seite. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Versicherungswirtschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben der Bearbeitung von Sach-/BU- und Produkthaftungsschäden vor allem Fälle im Bereich der D&O- und VSV-Versicherung sowie der dazugehörigen Managerhaftung.
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Bild: Halfpoint / Shutterstock
