Die neue europäische Maschinenverordnung ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und gilt ab Januar 2027. Sie bringt modernisierte Regelungen, die die Anforderungen an die Maschinensicherheit an den „Stand der Technik“ anpassen sollen. Für Maschinen- und Anlagenbauer ergeben sich daraus erweiterte Pflichten. Damit steigt das Risiko von Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs mangelnder Produktkonformität – die Absicherung durch eine Strafrechtsschutzversicherung wird für Unternehmen daher immer wichtiger.
Hintergründe zur neuen EU-Maschinenverordnung
Durch die Fortschritte bei der Digitalisierung treten bei Maschinen mittlerweile Risiken auf, die von der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht ausreichend erfasst sind. Die Europäische Union hat daher mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 eine neue Regelung eingeführt, die die Sicherheit von Maschinen für aktuelle und zukünftige Anforderungen gewährleisten soll. Diese Verordnung wurde im Juni 2023 veröffentlicht und muss ab dem 20. Januar 2027 umgesetzt werden.
Die neue Verordnung verschärft die Anforderungen an die Produktsicherheit und erweitert den Kreis der Verantwortlichen. Betroffen sind nicht mehr nur die Hersteller – auch (Online-) Händler, Importeure und Bevollmächtigte werden in die Pflicht genommen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsstandards wird damit auf die gesamte Lieferkette ausgedehnt. Dadurch steigt auch die Gefahr eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs mangelnder Produktkonformität. Mit einer Strafrechtsschutzversicherung können Unternehmen sich und ihre Mitarbeiter gegen die Kosten eines Strafverfahrens absichern.
Rechtliche Risiken beim Vorwurf mangelhafter Produktkonformität
Die verschärften Anforderungen der neuen Maschinenverordnung erhöhen das Risiko strafrechtlicher Ermittlungen für Unternehmen. Bei Personenschäden und – zwingend – bei Unfällen mit Todesfolge werden regelmäßig strafrechtliche Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften oder vergleichbare Behörden (im EU-Ausland) eingeleitet. Eine Haftpflichtversicherung muss nicht sofort einspringen, sofern keine zivilrechtlichen Ansprüche mit der Strafverfolgung einhergehen.
In Bezug auf den Vorwurf mangelhafter Produktkonformität zur aktuellen Maschinenrichtlinie treten bei Maschinen- und Anlagenbauern bereits jetzt regelmäßig zwei Szenarien auf:
Kontakt:
Herr Carsten Lippe
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 40507 207 22
clippe@vsma.org
Zu Rechtsschutzversicherungen
- Regress von Heilkosten: Dieser Regress durch die Sozialversicherungsträger wird mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen die Maschinenrichtlinie begründet. Für zivilrechtliche Ansprüche ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Ansprüche aus der Haftung gegenüber Sozialversicherungsträgern nach § 110 Sozialgesetzbuch VII sind grundsätzlich bereits durch die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) versichert.
- Kosten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen: In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet, bei Unfällen mit Personenschäden den Hergang aufzuklären. Werden derartige Unfälle durch Maschinen und Anlagen verursacht, erstrecken sich die Ermittlungen auch auf die Hersteller der Produkte und zielen in der Regel auf die Einhaltung der Produktkonformität ab. Mit der neuen EU-Maschinenverordnung wird der Adressatenkreis nun auf alle Wirtschaftsakteure – und damit zum Beispiel auch auf Händler und Importeure – ausgeweitet.
Kontakt:
Herr Carsten Lippe
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 40507 207 22
clippe@vsma.org
Zu Rechtsschutzversicherungen
Bild: 1st footage / Shutterstock
