Der VDMA hat schnell auf die Ereignisse in der Ukraine reagiert und das Vorgehen Russlands verurteilt. „Der VDMA unterstützt die Entscheidung, die Aggression hart zu sanktionieren. Diese Sanktionen werden auch Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau haben, deren Umfang aktuell nicht abgeschätzt werden kann“, sagte VDMA-Präsident Karl Haeusgen am Tag nach dem Angriff. Als 100 prozentige Tochtergesellschaft des VDMA schließt sich die VSMA dieser Stellungnahme an und prüft nun fortlaufend die Auswirkungen auf Versicherungsverträge.

Auswirkungen auf Versicherungsverträge
Die Auswirkungen des Konflikts auf Versicherungsverträge lassen sich derzeit noch nicht abschließend einordnen. Versicherungsverträge von Industrieunternehmen haben neben Kriegsausschlüssen in der Regel auch sogenannte Sanktionsklausel, berichtet Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA. Diese sollen klarstellen, dass kein Versicherungsschutz besteht, sofern mit dessen Bereitstellung gegen Sanktionen der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union verstoßen wird. Auch Erweiterungen auf US-Sanktionen sind üblich.

Der genaue Umfang der Sanktionen bleibt abzuwarten. Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, inwieweit die Bereitstellung von Versicherungsschutz für Risiken mit Bezug zu Russland untersagt wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Versicherungsgesellschaften sehr vorsichtig mit der Bereitstellung von Versicherungsschutz umgehen. Dies gilt insbesondere bei der Versicherung von lokalen Tochtergesellschaften und Projekten über sogenannte Frontinglösungen*.

*Fronting: Russland erlaubt in der Regel keine direkte Versicherung von lokalen Risiken über Deutschland. Bei einem Fronting organisiert der deutsche Versicherer über einen lokalen Partner den Versicherungsschutz und stellt selbst die Rückversicherung zur Verfügung.

Aktuelle Empfehlungen der VSMA
Seiring empfiehlt daher, bei Geschäften mit russischen Unternehmen möglichst nicht zu vereinbaren, dass Versicherungsschutz für die Projekte zur Verfügung gestellt werden muss. Denn zurzeit kann nicht sichergestellt werden, dass dieser auch am Markt erhältlich ist. Für die eigenen Tochtergesellschaften sollte vor anstehenden Versicherungsverlängerungen frühzeitig geklärt werden, ob Programmversicherer bereit sind, die lokalen Einheiten weiterhin in den Versicherungsprogrammen zu belassen. Nur so bleibt im Bedarfsfall ausreichend Zeit, nach rein lokalen Lösungen zu suchen.

Die VSMA wird die weitere Entwicklung beobachten und die Mitgliedsunternehmen sowie die Kunden der VSMA umfassend informieren. Aufgrund unserer Mitgliedschaft in zwei internationalen Maklernetzwerken sind wir auch weiterhin in der Lage, Sie bestmöglich zu unterstützen.

 


Kontakt:
Herr Patrick Römer
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1579
proemer@vsma.org

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