Anhaltende Kälteperioden mit Dauerfrost erhöhen das Risiko, dass Wasser in Leitungen gefriert und Rohre platzen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen in Deutschland durch frostbedingte Leitungswasserschäden pro Jahr im Schnitt rund 25.000 versicherte Schadenfälle mit einem Schadenvolumen von etwa 140 Millionen Euro. Besonders betroffen sind Leitungen in wenig oder gar nicht beheizten Bereichen wie Kellern, Garagen oder Gartenhäusern. Auch außen liegende Wasserhähne gelten als besonders gefährdet.
Der GDV empfiehlt als vorbeugende Maßnahmen unter anderem, Außenleitungen zu entleeren, Rohre zu dämmen und die Gebäudehülle abzudichten. Bei einsetzendem Frost sollten laut GDV Räume dauerhaft beheizt werden und Fenster in Kellern oder unbeheizten Nebenräumen geschlossen gehalten werden. Der GDV weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die Frostschutzstellung allein nicht ausreicht, da diese nur das Gerät selbst, nicht jedoch weiter entfernte Leitungsabschnitte schützt.
Wichtig: Auch leer stehende Gebäude müssen überwacht werden. Welche vertraglichen Kontrollpflichten hier gelten, erläutert Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler, juristischer Berater der VSMA GmbH, im Beitrag „Leitungswasserschäden: Vertragliche Kontrollpflichten bei leer stehenden Gebäuden“.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
