
Elementarschadenversicherung: Bundesregierung legt Eckpunkte für Reform vor
In die Diskussion um eine verpflichtende Absicherung gegen Elementarschäden kommt Bewegung. Bislang sind in Deutschland nur rund 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementargefahren versichert. Das soll sich ändern: Die Bundesregierung hat am 21. Oktober konkrete Eckpunkte für die Reform der Elementarschadenversicherung vorgelegt.
Künftig sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen grundsätzlich auch Elementargefahren abdecken. Für diese Standardversicherung ist ein Selbstbehalt von höchstens zehn Prozent der Versicherungssumme und maximal 20.000 Euro je Schadenfall vorgesehen. Auch Bestandsverträge sollen schrittweise umgestellt werden: Innerhalb einer einjährigen Beratungs- und Übergangsphase können sie zunächst an die neuen Anforderungen angepasst werden. Geschieht dies nicht, soll der Elementarschutz nach Ablauf der Frist kraft Gesetzes auf den Umfang der Standardversicherung erweitert werden.
Gleichzeitig prüft die Bundesregierung ein Opt-out-Modell. Versicherungsnehmer könnten sich damit gegen den Umfang der Standardversicherung entscheiden, nicht jedoch vollständig auf Elementarschutz verzichten. Stattdessen würde eine Mindestversicherung mit einem Selbstbehalt von 50 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 100.000 Euro, greifen. Wer diese Variante wählt, soll darauf hingewiesen werden, dass staatliche Hilfen der Länder für darüber hinausgehende Schäden gegebenenfalls ausgeschlossen sein können.
Die Vorschläge werden derzeit mit Ländern und Verbänden beraten und sollen als Grundlage für einen Gesetzentwurf dienen. Gleichzeitig will die Bundesregierung die staatliche und individuelle Prävention weiter stärken. So soll unter anderem geprüft werden, ob individuelle bauliche Präventionsmaßnahmen künftig bei der risikoorientierten Prämienhöhe berücksichtigt werden können.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium der Finanzen: Diskussionspunktepapier zur Umsetzung des KoaV im Bereich Elementarschadenversicherung
Wichtig: Die geplante Reform der Elementarschadenversicherung bezieht sich ausschließlich auf Wohngebäude. Betriebsgebäude sind davon nicht erfasst. Unternehmen sollten daher ihren Versicherungsschutz gegen Elementargefahren eigenständig und individuell prüfen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Informationsportal:
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