Am 13.12.2024 hat die EU-Produktsicherheitsverordnung, auch „General Product Safety Regulation“ (GPSR) genannt, die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst. Mit der Verordnung sind weitreichende Neuerungen im Produktsicherheitsrecht in Kraft getreten. Diese gelten seit Mitte Dezember ohne nationale Umsetzung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Alle von der Verordnung betroffenen Marktteilnehmer sollten daher jetzt dringend prüfen, ob ihre Prozesse und Produkte die neuen Anforderungen erfüllen.
Anwendungsbereich
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) legt den Rahmen für die Sicherheit von nicht harmonisierten Verbraucherprodukten fest. Sie gilt für Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, sofern die Sicherheit der betreffenden Produkte nicht durch andere spezifische Vorschriften des Unionsrechts – zum Beispiel CE-Richtlinien – oder durch andere Vorschriften, die dasselbe Ziel verfolgen, geregelt wird.
Folgende Produktbereiche sind jedoch ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen:
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler
Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler steht der VSMA GmbH seit Mitte des Jahres 2020 als juristischer Berater bei haftungs- und versicherungsrechtlichen Themen zur Seite. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Versicherungswirtschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben der Bearbeitung von Sach-/BU- und Produkthaftungsschäden vor allem Fälle im Bereich der D&O- und VSV-Versicherung sowie der dazugehörigen Managerhaftung.
www.ra-steinkuehler.de
- Human- und Tierarzneimittel
- Lebens- und Futtermittel
- lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Antiquitäten
- Pflanzenschutzmittel
- Transportmittel und Luftfahrzeuge
- Eigenschaften des Produkts: Aussehen, technische Eigenschaften, Zusammensetzung, Verpackung
- Interaktion mit anderen Produkten
- Aufmachung des Produkts: Etikettierung, Alterskennzeichnung und Warnhinweise, sichere Verwendung, Entsorgung
- Erscheinungsbild des Produkts. Das Erscheinungsbild darf den Verbraucher nicht dazu verleitet, das Produkt anders als vom Hersteller vorgesehen zu verwenden (zum Beispiel Form und Farbe des Produkts verleiten Kinder zum Verzehr)
- Sicherheitsmerkmale
- Sofern die Art des Produkts es erfordert: sich entwickelnde, lernende und vorausschauende Funktionen.
- Reparatur des zurückgerufenen Produkts
- Ersatz des zurückgerufenen Produkts durch ein sicheres Produkt desselben Typs (von gleichem Wert und gleicher Qualität).
- Angemessene Erstattung des Wertes des zurückgerufenen Produkts, sofern der Erstattungsbetrag mindestens dem gezahlten Preis entspricht.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler
Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler steht der VSMA GmbH seit Mitte des Jahres 2020 als juristischer Berater bei haftungs- und versicherungsrechtlichen Themen zur Seite. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Versicherungswirtschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben der Bearbeitung von Sach-/BU- und Produkthaftungsschäden vor allem Fälle im Bereich der D&O- und VSV-Versicherung sowie der dazugehörigen Managerhaftung.
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